Unternehmenssteuer
Die Unternehmenssteuern müssen runter, um Investitionen anzuregen und Arbeitsplätze zu schaffen. So oder ähnlich hört man es seit Jahren von Industrieverbänden. Tatsächlich wurden die Steuersätze drastisch gesenkt, zunächst von SPD und Grünen, später von der Großen Koalition. Vor allem die Aktiengesellschaften profitierten. Die Körperschaftsteuer, die auf den Gewinn zu zahlen ist, fiel von 45 beziehungsweise 30 Prozent zunächst auf 25 und dann auf nur noch 15 Prozent. In der Summe von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätsabgabe entrichten Kapitalgesellschaften heute nur noch maximal 29,83 Prozent Steuer auf ihre Gewinne. Damit liegt die Bundesrepublik unter dem Niveau der vergleichbaren großen Industriestaaten. In der Praxis ist dieser Unterschied noch wesentlich größer. Denn nirgends gibt es mehr Ausnahmen und Befreiungen. Deutsche Unternehmen überweisen deshalb wesentlich weniger an die Finanzämter als angesichts der Steuersätze zu erwarten wäre. Nach Berechnungen der EU-Kommission gehört die tatsächliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften und Kapitaleinkommen zu den niedrigsten in Europa.
DIE LINKE kritisiert die Politik der Steuergeschenke grundsätzlich. Weil die Bundesrepublik bereits seit Jahren ein Niedrigsteuerland insbesondere für Großunternehmen ist, gab es keinen Grund, die Steuersätze immer wieder zu senken. Willkürlich wurden den öffentlichen Kassen seit 2001 mehr als 100 Milliarden Euro entzogen, die für Bildung und Infrastruktur fehlen. Zu keinem Zeitpunkt hat es die behauptete positive Wirkung auf Investitionen und Arbeitsplätze gegeben. Die Unternehmen haben stattdessen ihre Aktionäre gepflegt und die Spekulation angeheizt. Es ist an der Zeit, dass Kapitalgesellschaften endlich wieder angemessen an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen bedarf es einer gezielten Förderung.
DIE LINKE fordert:
- Anhebung der Körperschaftsteuer auf mindestens 25 Prozent
- Angemessene Besteuerung von Gewinnen, die aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen resultieren
- Abschaffung von unsinnigen Steuerbefreiungen, wie etwa die Gewerbesteuerfreiheit von Kapitalanlagegesellschaften („Heuschrecken“)
- Aufdeckung und Unterbindung von konzerninternen, länderübergreifenden Modellen der „Steuerminimierung“
- Deutliche höhere Frequenz von Betriebsprüfungen, insbesondere bei Großunternehmen
- Anhebung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer auf 53 Prozent (Eintrittspunkt 65.000 Euro zu versteuerndes Einkommen)
- Bessere und zielgenauere Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen