Zumutbarkeit

Zumutbarkeitskriterien sind wichtig für die Qualität von Arbeit. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen von einem Erwerbslosen die Annahme eines Stellenangebotes erwartet werden kann. Für diejenigen, die Hartz IV beziehen, gilt seit 2005 nahezu jede Arbeit als zumutbar. Ausgenommen sind lediglich Arbeiten, die ein Erwerbsloser aus gesundheitlichen Gründen nicht machen kann oder die sittenwidrig sind. Sittenwidrig sind Löhne, die mehr als 30 Prozent unter dem liegen, was in der Branche üblich ist. Keine Berücksichtigung hingegen findet, ob die Qualifikation des Erwerbslosen mit den Erfordernissen des Stellenangebots übereinstimmt. Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Lohn die Existenz sichert. Und wer ein als zumutbar eingestuftes Angebot ablehnt, dem wird in einem ersten Schritt das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Bei weiteren „Pflichtverletzungen“ kann sogar das gesamte Geld gestrichen werden.

Die verschärften Zumutbarkeitskriterien haben erheblich zur Ausbreitung schlechter und ungesicherter Arbeitsverhältnisse beigetragen. Sie leisten Lohndumping Vorschub. Niedriglöhne, Minijobs und Leiharbeit boomten in den vergangenen Jahren, während gut bezahlte Vollzeitarbeit zurück geht. Das ist das Ergebnis, wenn man den Druck auf Erwerbslose erhöht, jede Arbeit zu noch so schlechten Bedingungen annehmen zu müssen. Denn dies ist das Motto der Hartz-Gesetze, die SPD und Grüne mit Zustimmung von CDU/CSU und FDP verabschiedet haben: Jede Arbeit ist besser als gar keine.

DIE LINKE lehnt eine solche arbeitsmarktpolitische Strategie ab. Stattdessen muss gut bezahlte und sichere Arbeit der Maßstab für politisches Handeln sein. Wer aber gute Arbeit will, darf nicht jede Arbeit für zumutbar erklären.

DIE LINKE fordert, dass Arbeitsangebote nur dann zumutbar sind, wenn sie folgenden Kriterien entsprechen: Das Einkommen muss die Existenz sichern. Zudem muss das Angebot mit der beruflichen Qualifikation übereinstimmen und darf diese nicht entwerten. Es darf auch keine zu hohen Ansprüche an Flexibilität und Fahrtzeiten beinhalten oder gegen die politische und religiöse Gewissensfreiheit verstoßen. Das Existenzminimum darf nicht gekürzt werden. Sanktionsmöglichkeiten der Grundsicherung sind deshalb abzuschaffen.