Hinweis
§ 22 (5) der Bundessatzung legt fest: "Die Mitglieder [des Bundesausschusses] werden auf die Dauer von zwei Kalenderjahren bestellt."
§ 22 (5) der Bundessatzung legt fest: "Die Mitglieder [des Bundesausschusses] werden auf die Dauer von zwei Kalenderjahren bestellt."
Antrag auf Erstattung der Reisekosten für Mitglieder des Bundesausschusses (PDF-Datei, 194 kB)
Der Bundesausschuss ist das Organ der Gesamtpartei mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand. Der Bundesausschuss fördert und unterstützt das Zusammenwachsen der Landesverbände in den neuen und alten Bundesländern. Er soll Initiativen ergreifen und unterstützen, die diesem Ziel dienen. (Aus der Bundessatzung.)
Barbara Borchardt (BAG Betrieb & Gewerkschaft)
Birgit Klaubert (DIE LINKE. Thüringen)
Angelika Mai (DIE LINKE. Berlin)
Michael Bruns (DIE LINKE. Nordrhein-Westfalen)
Falk Neubert (DIE LINKE. Sachsen)
Artur Pech (DIE LINKE. Brandenburg)
Die Mitglieder des Präsidiums wurden auf der Sitzung des Bundesausschusses am 22. und 23. Februar 2014 in Dresden gewählt.
c/o Thomas Westphal
Telefon: (030) 24 009 237
bundesausschuss@die-linke.de