Information zur Neuwahl der Mitglieder des Bundesausschusses der Partei DIE LINKE für die Jahre 2014 und 2015
Beschluss des Parteivorstandes vom 13./14. April 2013
Beschluss des Parteivorstandes vom 13./14. April 2013
Der Parteivorstand nimmt die folgende Information zur Kenntnis:
In § 22 "Zusammensetzung und Wahl des Bundesausschusses" wird unter (1) ausgeführt: "Dem Bundesausschuss gehören mit beschließender Stimme an
Daraus ergibt sich für die Neuwahl des Bundesausschusses:
Die Landesverbände wählen bis zur ersten Sitzung des Bundesausschusses im Jahr 2014 ihre Vertreterinnen und Vertreter.
Nach § 22 (2) ("Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesverbände werden von den Landesparteitagen gewählt. Die Verteilung der Mandate auf die Landesverbände erfolgt entsprechend den Delegiertenzahlen des Parteitages paarweise im Divisorenverfahren nach Adams.") haben die Landesverbände folgende Mandate im künftigen Bundesausschuss:
Baden-Württemberg - 2
Bayern - 2
Berlin - 6
Brandenburg - 6
Bremen - 2
Hamburg - 2
Hessen - 2
Mecklenburg-Vorpommern - 4
Niedersachsen - 4
Nordrhein-Westfalen - 6
Rheinland-Pfalz - 2
Saarland - 2
Sachsen - 8
Sachsen-Anhalt - 4
Schleswig-Holstein - 2
Thüringen - 6
Gesamt - 60