Beschluss-Nr. 2012/55
Zentraler Wahlkampffonds
Beschluss des Parteivorstandes vom 8. und 9. Dezember 2012
Beschluss des Parteivorstandes vom 8. und 9. Dezember 2012
1. Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 9. und 10. November 2012 den Anträgen der Landesverbände Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein einstimmig bzw. einmütig zugestimmt hat.
2. Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von Mitteln aus dem zentralen Wahlkampffonds:
Finanzielle Mittel/Kostenstelle: Zentraler Wahlkampffonds