Das ausgesetzte Grundgesetz
Kolumne
Von André Brie
Die Bundesregierung hat vor Kurzem die Wehrpflicht, geregelt in Artikel 12 des Grundgesetzes, ausgesetzt. DIE LINKE war mit guten Gründen immer gegen die Wehrpflicht und andere Zwangsdienste. Nach dem Ende der militärischen Blockkonfrontation wäre ohnehin die Zeit für radikale Abrüstung und die Auflösung aller Militärorganisationen gewesen. Die in der Bundesrepublik und anderen Staaten herrschende Politik hat diese Chance und Notwendigkeit jedoch ignoriert, stattdessen eine weitere Militarisierung der internationalen Beziehungen durchgesetzt.
Rechtlich mag es unproblematisch sein, eine Verfassungsbestimmung auszusetzen, zumal sie als eine »Kann-Bestimmung« formuliert ist. Politisch ist es bezeichnend, dass es nicht einmal in diesem Fall zur Redlichkeit einer demokratischen Entscheidung reichte, Artikel 12 a endlich aus dem Grundgesetz zu streichen.
Aber warum soll es der Wehrpflicht besser ergehen als anderen, wirklich wichtigen Festlegungen der Verfassung? Artikel 1 (»Die Würde des Menschen ist unantastbar.«) ist für Hartz-IV-Empfängerinnen und –Empfänger, Geringverdienerinnen und -verdiener, alleinerziehende Mütter und viele Migrantinnen und Migranten offensichtlich schon längst und ohne Debatte »ausgesetzt« worden. Das Gleiche gilt unter anderem für Artikel 14 (»Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.«, 15 (»Vergesellschaftung«), Artikel 20 (»Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.«), Artikel 30 (»Hoheitsrechte der Länder«) oder Artikel 28, Absatz 3 (kommunale Selbstverwaltung). Das Asylrecht (Artikel 16) wurde mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und SPD dermaßen eingeschränkt, dass man nicht nur von seiner Aussetzung, sondern seiner faktischen Abschaffung sprechen muss. Artikel 26, der die Führung von Angriffskriegen verbietet, ist offensichtlich spätestens am 24. März 1999 mit der Aggression gegen Jugoslawien »ausgesetzt« worden. Diesmal nahmen auch die Grünen daran teil. Eigentlich müsste das Gros der Bundestagsabgeordneten im Gefängnis sitzen (»Handlungen, die geeignet sind ..., insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.«). Aber vielleicht werden Sozial-, Christ- und Freidemokraten sowie Grüne argumentieren, sie hätten den Angriffskrieg ja nicht »vorbereitet«, sondern durchgeführt. Die »Aussetzung« der Wehrpflicht ist sowieso eine Bagatelle gegen die eigentlichen Veränderungen in der aktuellen deutschen Militärpolitik. Sie sollen die Bundeswehr auch offiziell zu einer weltweit operierenden Interventionsarmee machen und auf schleichendem Wege den von den Westalliierten in den fünfziger Jahren aus guten Gründen verhinderten Generalstab für die Bundeswehr durchsetzen. Artikel 26 wird damit endgültig zur Makulatur.
In der ersten Ausgabe der von Stefan Heym mitbegründeten »Neuen Zeitung« am 18. Oktober 1945 schrieb der damalige US-amerikanische Militärgouverneur Dwight D. Eisenhower: »Neben dem Nationalsozialismus muss aber auch der Militarismus vernichtet werden. Die physische Entmilitarisierung Deutschlands wird erfolgreich durchgeführt, aber sie allein bietet keine Sicherheit ... Militarismus muss aus der deutschen Gedankenwelt ausgerottet werden. Für alle Kulturvölker der Erde ist Krieg etwas an sich Unmoralisches, die Deutschen müssen zu dieser selbstverständlichen Wahrheit erst erzogen werden.« Auch wenn Eisenhower wie viele andere US-Präsidenten diese Wahrheit später selbst in den Dreck traten, sie bleibt eine Wahrheit. Die große Mehrheit der Menschen in der Bundesrepublik lehnt heute Militarismus und eine neue Militarisierung der Politik ab. Aktiver Widerstand ist allerdings wenig zu spüren.
Die deutsche Verfassungswirklichkeit hat zunehmend weniger mit den geschriebenen Grundsätzen zu tun. Doch wir sollten deshalb nicht das Grundgesetz kritisieren (auch wenn es in vielen Fragen verbesserungsbedürftig ist), sondern eben diesen Widerspruch zwischen der Politik der anderen Parteien und dem Grundgesetz. Unsere Verfassung ist nicht nur hinsichtlich der Wehrpflicht (Friede ihrer Asche!), sondern in ihrer sozialen Substanz »ausgesetzt«. Das Grundgesetz war und ist ein großartiges, aber auch empfindsames Kind deutscher Demokratie. Wie um jedes ausgesetzte Kind muss man sich besonders um es kümmern.