EuGH-Urteil: Deutschland darf Rumänin soziale Existenzsicherung verweigern
"Soziale Gerechtigkeit kann nicht von Gerichten erreicht werden, sondern hier ist die Politik verantwortlich", kritisiert Gabi Zimmer ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Parteivorsitzende der LINKEN, Katja Kipping meint: "Wer große Migrationsbewegungen innerhalb Europas befürchtet, sollte über die Angleichung der Lebensstandards in Europa auf hohem Niveau nachdenken, also eine europäische Sozialunion, die ihren Namen verdient, und über mögliche Finanzausgleiche zwischen den europäischen Ländern." Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke kritisierte, dass das EuGH-Urteil zentrale Fragen offenlässt. Bei dem Urteil ging um einen Fall aus Deutschland. Die rumänische Staatsbürgerin Elisabeta Dano, 25, war mit ihrem Sohn nach Leipzig zu ihrer Schwester gezogen und hatte einen Antrag auf Grundsicherung nach Hartz IV eingereicht. Der Jobcenter lehnte ab, das Leipziger Sozialgericht bestätigte dies und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Die Luxemburger Richter billigten nun das Vorgehen.