Inklusion

Der Parteivorstand hat auf seiner Sitzung am 22. und 23. März 2014 das nachfolgende Konzept zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Partei DIE LINKE beschlossen.

1. Einleitung

Mit der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) wurden die Rechte der Menschen mit Behinderungen als Menschenrechte postuliert. Damit wurde die Behindertenpolitik auf eine qualitativ neue Stufe gehoben. Leitlinie der UN-BRK ist die Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft.

DIE LINKE will eine andere Behindertenpolitik, die konsequent auf den menschenrechtlichen Prämissen der UN-Konvention fußt. Als Partei will sie im Sinne des Artikels 8 der Konvention - Bewusstseinsbildung - dazu beitragen, in der gesamten Gesellschaft das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern.

Wir wissen: neues Handeln im Sinne der Konvention braucht neues Denken in der ganzen Gesellschaft - bei politisch Verantwortlichen, bei Bürgerinnen und Bürgern und auch bei den Betroffenen selbst. Darüber hinaus wollen wir die Abkehr von einem medizinisch defizitären Behindertenbild. Wir vertreten ein Menschenbild, das jede und jeden in seinen/ihren Möglichkeiten würdigt und fördert.

Wer wie DIE LINKE die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen erhöhen, eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber fördern will und eine größere gesellschaftliche Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt erreichen will, der muss die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Partei konsequent verwirklichen. Nur so kann die Glaubwürdigkeit und das Gewicht unserer politischen Forderungen zur Durchsetzung der UN-BRK erhöht werden.

2. Inklusive Gesellschaft

Im Programm der Partei DIE LINKE (Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE vom 21. bis 23. Oktober 2011 in Erfurt) ist verankert:

"DIE LINKE kämpft [...] für eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch Rahmenbedingungen findet, in denen er seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Talente entfalten kann, niemand außerhalb der Gesellschaft steht und jede und jeder sich einbringen kann."

Es geht bei der Inklusion um nichts anderes als: Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen - und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.

Im Programm der Partei DIE LINKE heißt es deshalb auch: "[…] Erwerbsarbeit, Arbeit in der Familie, Sorge um Kinder, Partner und Freunde, Teilhabe am kulturellen und politischen Leben und schließlich individuelle Weiterbildung und Muße sind wesentliche Lebensbereiche. DIE LINKE will für alle Menschen die Möglichkeit schaffen, diese Lebensbereiche in selbstbestimmter Balance zu verbinden.

Um Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sind Nachteilsausgleiche und das Recht auf Selbstvertretung auf allen Ebenen unerlässlich. DIE LINKE steht für eine Politik, die in allen gesellschaftlichen Bereichen die Rechte der Menschen mit Behinderung beachtet und durchsetzt. In allen Verwaltungen, in den Kommunen, in den Bildungseinrichtungen, in den Einrichtungen der Fürsorge und Wohlfahrt, im Gesundheitswesen, in den Parteien, Vereinen, Interessenverbänden und in der Wirtschaft - überall müssen die Bürgerrechte Barrierefreiheit, Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Recht auf Teilhabe (Partizipation), Emanzipation, Inklusion und Solidarität gelebt werden."

Damit hat DIE LINKE gleichzeitig Forderungen formuliert, denen sie in der Partei selbst gerecht werden muss. Barrierefreiheit ist in diesem Zusammenhang mehr als nur Zugänglichkeit, sie bedeutet auch Nutzbarkeit und ist somit eine grundlegende Voraussetzung für selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion. Die von der UN-BRK geforderte Barrierefreiheit ist in der Gesellschaft wie auch in der Partei bei weitem nicht erfüllt.

3. Inklusive Partei

Alle Planungen, Maßnahmen und Aktivitäten der Partei sind in jedem Bereich und auf jeder Ebene aus dem Blickwinkel von Menschen mit Behinderungen zu betrachten. Wir wollen erreichen, dass Menschen mit Behinderungen sich als Mitglieder, Sympathisierende, WählerInnen oder BesucherInnen am Parteileben beziehungsweise an den Diskussionen und Veranstaltungen der Partei beteiligen können.

  • Die Geschäftsstellen, Treffpunkte und Veranstaltungsorte der Partei sind barrierefrei zu gestalten. Diese Forderung soll in die Zielvereinbarungen zwischen Bundes- und Landesparteien aufgenommen werden. Auch die Wahlkreisbüros sind barrierefrei zu gestalten. Die Bereitschaft zur Einrichtung barrierefreier Wahlkreisbüros wird bei den BewerberInnen für parlamentarische Mandate vorab eingefordert. Auf der Bundesebene ist auf den Parteitagen Gebärdensprachdolmetschung zu sichern.
  • Im Wahlkampf sollten zumindest bei den zentralen Großveranstaltungen die Hauptreden, nicht zuletzt wegen der Möglichkeit der Fernsehberichterstattung, in Gebärdensprache übersetzt werden.
  • Zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen wird ein Faltblatt / Flyer vorbereitet (siehe Anlage „Was sollte in der Vorbereitung und Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen der Partei DIE LINKE beachtet werden“), der in der Partei breit bekannt gemacht wird.

Diese Hinweise werden in den Roten Ordner aufgenommen und übers Internet angeboten.

  • Bundesparteitage und zentrale Veranstaltungen der Partei werden immer barrierefrei ausgerichtet, die Reden werden in Gebärdensprache übersetzt. Die Teilnahme von Assistenzen wird zu den gleichen Bedingungen wie die Teilnahme von Delegierten und TeilnehmerInnen mit beratender Stimme finanziert. Bei Wahlen ist darauf zu achten, dass Menschen mit Behinderungen ihr Wahlrecht uneingeschränkt wahrnehmen können (Wahlkabinen, die mit Rollstuhl und Assistenz benutzt werden können).

Bei allen Veranstaltungen und Konferenzen wird der Bedarf an Assistenz und barrierefreien Materialien im Vorfeld abgefragt.

Den Landesverbänden wird empfohlen, analog zu verfahren.

Den Kreis- und Ortsverbänden wird empfohlen, analog zu verfahren, sofern der Bedarf da ist.

  • Wichtige Dokumente der Partei sind in barrierefreier Fassung vorzuhalten. Damit sind unter anderem Parteiprogramm, Wahlprogramm, Satzung und Ordnungen als Audio-Fassung, eine Kurzfassung des Programms und der Wahlprogramme in leichter Sprache, Tonfassung und in Brailleschrift gemeint. Auf der Homepage der Partei soll nach und nach eine Bibliothek barrierefreier Dokumente und Reden aufgebaut werden.
  • Veranstaltungen zur Politischen Bildung sind barrierefrei anzubieten, im Vorfeld wird der Bedarf an Assistenz (begleitende Assistenz, Bedarf an Übersetzungen in Braille, Gebärdensprache oder einfache Sprache abgefragt). Die Bildungsmaterialien sollen barrierefrei hergestellt werden. Die neuen Versuche mit E-Learning sollen auf Barrierefreiheit überprüft werden. Der Inklusionsgedanke soll auch inhaltlich mit vermittelt werden.

DIE LINKE will Bedingungen dafür schaffen, dass Menschen mit Behinderungen als Abgeordnete, Ehrenamtliche und Hauptamtliche tätig werden können:

  • Ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Behinderungen wird in der LINKEN ermöglicht und gewürdigt, indem entsprechenden Arbeitsgruppen barrierefreie Räume, angemessene Finanzen (für Übersetzungsleistungen, Reisekosten für Assistenzen etc.) und ggf. auch Zeit (z.B. bei Redezeitbegrenzungen) bereitgestellt werden.
  • DIE LINKE realisiert bei ihren hauptamtlich Beschäftigten den von ihr politisch geforderten Anteil von sechs Prozent schwerbehinderter Menschen.
  • DIE LINKE sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen auch als Abgeordnete (Stadträte, Verordnete, AmtsträgerInnen etc.) tätig sind.
  • Die Reisekostenordnungen der Partei schließen die Erstattung für mitfahrende Assistenzen ein.

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen sich in den Räumen der Partei – das betrifft die eigenen Räume und die Veranstaltungsräume – barrierefrei treffen können:

4. Inklusive Kommunikation

Mit dem Konzept der Inklusion ergeben sich für die Kommunikation neue Möglichkeiten, die Reichweiten im besten Sinne zu erhöhen. Konkret heißt das, immer dann nach alternativen Kommunikationsmöglichkeiten zu suchen, wenn die herkömmlichen Mittel hinsichtlich der unbegrenzten Zugangsmöglichkeit an ihre Grenzen stoßen. Ziel ist es, so viele Barrieren wie möglich abzubauen, so viele Menschen wie möglich zu erreichen. Maßgeblich sind für DIE LINKE die Vorschriften BITV2.0 und DIN 32/9/75. Das heißt:

Onlinekommunikation:

Für die Gestaltung von Internetseiten ist das LINKE CMS zu verwenden, weil es barrierefrei ist.

Bei der Gestaltung der Websites (Bund / Land / Kreise, Zusammenschlüsse) sind bei Nutzung des LINKEN CMS folgende Vorgaben einzuhalten:

  • Die Angebote müssen klar strukturiert sein;
  • wenn Technologien wie JavaScript und Flash oder Slideshows und eingebundene Bewegtbilder, die den Zugang für Lesegeräte beschränken, eingesetzt werden, muss es eine alternative Darstellung geben: Bildunterschriften, Bilderklärungen, Untertitel; für Videos muss es Abschriften oder Untertitel geben;
  • es müssen kontrastreiche Farben verwendet werden;
  • Links müssen mit einem Hinweis (z.B. hier klicken") dargestellt werden;
  • Texte im PDF-Format müssen im Internet für Lesegeräte aufbereitet sein.

Klassische Kommunikation:

Die Richtlinien des Erscheinungsbildes der LINKEN sind auch deshalb zu beachten, weil es den Kriterien der Barrierefreiheit folgt.

Bei der Erstellung von Printmaterialien sind folgende Prinzipien besonders zu beachten:

  • kontrastreiche Farben, eine klare Gliederung von Text- und Bildteilen;
  • große Buchstaben auf den Plakaten(60 Punkt aufwärts);
  • serifenlose Schriften, linksbündiger Flattersatz in den Dokumenten (Folder, Broschüren);
  • kein Text auf Bildern;
  • großes Logo;
  • Parteiprogramm, Wahlprogramm, Satzung und Ordnungen der Partei werden als Audio-Fassung hergestellt, eine Kurzfassung des Programms und der Wahlprogramme in leichter Sprache, als Audio und in Brailleschrift produziert. Die Landesverbände setzen das analog für die Wahlprogramme um.

5. Gute Beispiele

  • Das LINKE CMS (CMS-Frameworks typo3) ist barrierefrei.
  • Das Erscheinungsbild der LINKEN bietet eine gute Grundlage für eine barrierefreie Gestaltung von Printmaterialien.
  • Barrierefreie Büros: Das Wahlkreisbüro von Ilja Seifert in Görlitz und das Wahlkreisbüro von André Brie in Lübz, das KIZ im Karl-Liebknecht-Haus in Berlin.
  • Das Parteiprogramm gibt es als Audio CD, die Präambel des Parteiprogramms gibt es in leichter Sprache.
  • Bundestagswahlprogramm 2009 gibt es als Audio CD, das Kurzwahlprogramm 2009 in leichter Sprache und als Videoclip in Gebärdensprache.
  • Das Wahlprogramm für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2011 gibt es (komplett und Kurzfassung) in leichter Sprache, das Landtagswahlprogramm Hessen 2009 gibt es als Audio CD und in Blindenkurzschrift und maschinell lesbar. Das Kommunalwahlprogramm von Osnabrück 2011 gib es in leichter Sprache.

6. Umsetzung

Das Konzept wird von oben nach unten umgesetzt, das heißt, auf Bundesebene werden die höchsten Maßstäbe angelegt: Bundesparteitage und vom Parteivorstand organisierte Veranstaltungen müssen barrierefrei sein. Landesparteitage und von Landesvorständen organisierte Veranstaltungen sollen barrierefrei sein, ab 2015 müssen sie barrierefrei sein.

Der Anspruch auf Barrierefreiheit richtet sich aber an jede Ebene der Partei und will gewährleisten, dass sich Menschen mit Behinderungen am Ort ihrer Wahl am Parteileben beteiligen können. Insofern kann auch eine BO, eine Arbeitsgruppe oder eine Landesarbeitsgemeinschaft gefordert sein, bedarfsorientiert Barrierefreiheit herzustellen, um konkrete Inklusion zu erreichen.

Der Parteivorstand benennt eine_n Beauftragte_n für Inklusion. Diese Person bildet mit anderen aus dem Kreis der LandesgeschäftsführerInnen und der LandesschatzmeisterInnen eine kleine Gruppe von sechs bis acht Personen, die in Kooperation mit den SprecherInnen der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik die Umsetzung dieses Konzeptes überprüft (z.B. die Zielvereinbarungen, die Verpflichtungserklärungen der KandidatInnen, die Einhaltung der Kommunikationsvorgaben etc.).

Jährlich werden barrierefreie Geschäftsstellen und Wahlkreisbüros ausgezeichnet.

In Verantwortung des Bundesgeschäftsführers bzw. der Bundesgeschäftsführerin ist dem Parteitag in jedem zweiten Kalenderjahr ein diesbezüglicher Bericht vorzulegen.

Das Konzept der inklusiven Partei wird in jedem Landesverband zweijährlich auf einer Beratung mit den Kreisvorständen unter Hinzuziehung der jeweiligen LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik thematisiert und bilanziert.

Anhang

Was sollte in der Vorbereitung und Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen der Partei DIE LINKE beachtet werden?

Bei den Einladungen:

  • leichte Sprache, Piktogramme, große Schrift;
  • Hörversion auf barrierefreier Internetseite;
  • langfristige Planung von sechs bis acht Wochen;
  • Anreisebeschreibung;
  • Benennung von Anreisemöglichkeiten im barrierefreien ÖPNV;
  • Benennung von Zielgruppen; Einladungsschlüssel und Verteiler auf Vielfalt überprüfen; ExpertInnenrat einholen;
  • möglichst direkt adressieren (Frauengruppe, Heimbeirat, Werkstattrat usw.);
  • Bedarf an technischen Hilfsmitteln abfragen;
  • Bedarf an Betreuung von Kindern mit Behinderungen abfragen.

Bei der Auswahl der Räume:

  • Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen;
  • stufenloser Zugang, Handläufe; klare Kennzeichnung;
  • gute Ausleuchtung;
  • gute Akustik, Mikrofonanlage;
  • barrierefreie Toilette;
  • großzügige Sitzverteilung und Stuhlanordnung;
  • Durchgänge breit genug für Rollstühle;
  • Sitzplätze für Menschen mit Behinderungen bzw. Rollstuhlplätze in Podiumsnähe;
  • Podiumszugang barrierefrei bzw. separates Saalmikrofon für Menschen mit Behinderung;
  • Sitztische für die Pausen;
  • Sicherstellen, dass Blindenführhund in alle Räume rein darf;
  • Wahlkabine für RollstuhlfahrerInnen und Assistenz zugänglich.

Zur Assistenz:

  • Beschreibung der angebotenen Assistenzleistungen;
  • Assistenzbedarf abfragen;
  • Unterstützung schon vor der Tür;
  • Gebärdensprach- bzw. SchriftdolmetscherInnen;
  • Vorträge in Bild und Schrift.

Zur Veranstaltungsstruktur:

  • Beginn nicht vor 10 Uhr morgens;
  • klare Tagesstruktur, Programmpunkte in Wort und Bild einblenden;
  • Programm vorstellen;
  • klare Pausen, pünktliches Ende;

ReferentInnen sollten beachten:

  • leichte Sprache;
  • Bild- und Schriftbegleitung (Achtung bei Präsentationen), Übersetzung in Gebärdensprache;
  • Vortrag als Handreichung auf der Tagung;
  • Dokumentation im Internet in Wort und Bild;
  • Erinnerungskärtchen, die auf eine geplante Veröffentlichung der Dokumentation hinweisen.

Essen:

  • Notwendigkeit spezieller Kost vorher abfragen;
  • Kennzeichnung in Schrift und Bild (vegetarisch, vegan, Rind und Schwein, diabetisch, Alkohol ...);
  • Erklärung des Angebots durch AssistentInnen;
  • Erreichbarkeit des Buffets auch für RollstuhlfahrerInnen (Höhe, Platz);
  • Sitztische.

Für Veranstaltungen mit Übernachtungen:

  • Bereitstellung von genügend barrierefreien Zimmern und Sicherung einer barrierefreien Erreichbarkeit der Unterkunft;
  • AssistentInnen einplanen.