Öffentliches und Belegschaftseigentum
Strukturbestimmende Großbetriebe der Wirtschaft wollen wir in demokratische gesellschaftliche Eigentumsformen überführen und kapitalistisches Eigentum überwinden. Auf welche Bereiche, Unternehmen und Betriebe sich die demokratische Vergesellschaftung erstrecken und in welchen öffentlichen oder kollektiven Eigentumsformen (staatliches oder kommunales Eigentum, Genossenschaften, Belegschaftseigentum) sie sich vollziehen soll, muss im demokratischen Prozess entschieden werden.
Die Beschäftigten müssen realen Einfluss auf die betrieblichen Entscheidungen bekommen. Wir setzen uns dafür ein, dass Belegschaften ohne Lohnverzicht an dem von ihnen erarbeiteten Betriebsvermögen beteiligt werden. In wichtigen Fragen, etwa wenn Massenentlassungen oder Betriebsschließungen geplant sind, muss es Belegschaftsabstimmungen geben.
Die Daseinsvorsorge, die gesellschaftliche Infrastruktur, die Finanzinstitutionen und die Energiewirtschaft gehören in öffentliche Hand und müssen demokratisch kontrolliert werden. Sie dürfen nicht nach dem Profitkalkül privater Unternehmen geführt werden.
Die Grundversorgung der Menschen mit lebensnotwendigen Leistungen wie Energie, Wasser und Mobilität, aber auch Wohnen, die soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung und Kultur darf nicht kapitalistischem Profitstreben überlassen werden. Sie muss öffentlich organisiert und garantiert werden. Denn renditeorientierte Unternehmen richten ihr Angebot nicht am Bedarf der Menschen aus, sondern ausschließlich an der zahlungskräftigen Nachfrage. Sie umwerben und privilegieren die Wohlhabenden und vernachlässigen die Finanzschwachen.
Private Energieversorger begünstigen industrielle Großkunden und belasten vor allem ärmere Haushalte. Stattdessen muss Energie für industrielle Großverbraucher teuer sein, um den Einsatz energiesparender Technologien zu begünstigen. Vor allem ärmere Haushalte müssen dagegen von hohen Energiekosten entlastet und bei der Energieeinsparung unterstützt werden. Ebenso gilt: Die Bahn und Unternehmen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs dürfen sich nicht allein an der Rendite orientieren. Entscheidend muss sein, dass sie Mobilität -auch zwischen kleineren Orten - ermöglichen und eine attraktive, preisgünstige und umweltverträgliche Alternative zum Individualverkehr darstellen. Es muss konsequent die Zielsetzung verfolgt werden, Gütertransport von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
Stromversorgung, Telekommunikation, Eisenbahnverkehr und andere Dienste sind zudem an bundesweite Netze gebunden, die ein natürliches Monopol bilden. Befinden sich solche Monopole in privater Hand, ist Preiswucher die nahezu unvermeidliche Folge. Oft führt das private Profitkalkül auch dazu, dass die Wartung und Instandhaltung der Netze vernachlässigt wird. Negative Langzeitfolgen sind das Ergebnis.
Daher müssen netzgebundene Dienstleistungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge in öffentlichem Eigentum bleiben oder in öffentliches Eigentum überführt werden und der demokratischen Kontrolle unterliegen.
Auch große Naturreichtümer gehören allen und daher in öffentliche Hand. Nach dem Grundgesetz soll Eigentum dem Wohle der Allgemeinheit dienen und nicht nur dem der oberen Zehntausend. Dieser Verfassungsgrundsatz kann nur in einer Wirtschaft eingelöst werden, in der private Großanleger und Finanzinvestoren keine Vormacht haben, sondern die auf einem starken öffentlichen Sektor beruht. Dabei sind starke und aktive Gewerkschaften unverzichtbar. Nur mit ihnen lässt sich die sozialstaatliche Regulierung demokratisch gestalten.
DIE LINKE tritt für ein Bankensystem aus drei Säulen ein: Sparkassen, Genossenschaftsbanken und staatliche Großbanken. Ein funktionierender Finanzsektor ist ein öffentliches Gut, seine Bereitstellung daher eine öffentliche Aufgabe. Die Zentralbanken sollen sich nicht nur an der Geldwert- und Währungsstabilität, sondern gleichberechtigt auch am Beschäftigungsziel und dem Ziel nachhaltiger Entwicklung orientieren.
Auch Unternehmen im Eigentum von Bund, Ländern oder Kommunen bedürfen der Kontrolle. Sie müssen sozialen und ökologischen Vorgaben unterliegen und dem Gemeinwohl gesetzlich verpflichtet werden. Den Belegschaften müssen starke Mitbestimmungsrechte als Korrektiv zu den Entscheidungen des Managements garantiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wirksame Möglichkeiten der Partizipation an der Entwicklung der kommunalen Dienstleistungen erhalten. Im Unterschied zu privaten Unternehmen sind öffentliche Unternehmen nicht an kurzfristige Renditeerwartungen gebunden. Öffentliches Eigentum ist keine Garantie, aber die Voraussetzung für neue Kriterien und Prioritäten des Wirtschaftens. Hinzu kommt: Gewinne öffentlicher Unternehmen stärken öffentliche Einnahmen, sei es auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, und kommen damit der Allgemeinheit und nicht nur einer kleinen Schicht von privaten Eigentümern zugute.