3.2 Vorbereitung einer Hauptversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Kreisverbandes. Nach dem Parteiengesetz heißt sie im Kreis Hauptversammlung und tagt mindestens einmal im Jahr. Häufig wird die Mitgliederversammlung auch Kreisparteitag genannt.
Mitgliederversammlung oder Delegiertenkonferenz
Die Entscheidung darüber trifft der Kreisvorstand oder (besser) die Kreismitgliederversammlung selber. (Unter Umständen gibt es hier auch eine Festlegung in der Landessatzung.) Die Kriterien dafür sind Mitgliederstärke und geographische Ausdehnung. Voraussetzung für das Delegiertenprinzip ist, dass alle Mitglieder in Ortsverbänden organisiert sind, weil sie nämlich alle die Chance haben müssen, in Ortsverbänden Delegierte zu wählen. Der Kreisvorstand legt einen Delegiertenschlüssel fest, der sich an der Mitgliederstärke orientiert. Für das Prinzip Mitgliederversammlung spricht die größere Basisnähe, dagegen die Zufälligkeit der Zusammensetzung. Für das Prinzip Delegiertenkonferenz spricht die größere Repräsentativität, dagegen spricht, dass unmittelbare Beteiligung erschwert wird.
Aufgaben der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wählt den Vorstand sowie die Delegierten für den Parteitag der höheren Ebene, z.B. für den Landesparteitag, und nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen. Sie entscheidet über die politischen Schwerpunkte in der Region, über Aktivitäten, über die Verwendung von Finanzen und über Wahlteilnahmen. Sie stellt Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen auf und berät Anträge. Jedes Mitglied kann durch Anträge oder Diskussionsbeiträge seine politischen Vorstellungen einbringen.
Einladung
Die Fristen für die Einladung sind in der Landessatzung (wenn vorhanden auch in der Kreissatzung) festgelegt. Die Einladungsfrist sollte keinesfalls unter zwei Wochen liegen, damit sich die Mitglieder rechtzeitig darauf einstellen können. Es wird empfohlen, Hauptversammlungen bereits zwei Monate vorher festzulegen, damit können sich die Mitglieder langfristig auf den Termin einstellen und die Raumsuche ist auch meist leichter. Auf der Einladung sollte nicht nur stehen, wann die Versammlung beginnt sondern auch wann sie endet.
Mit der Tagesordnung ist anzukündigen, welche Wahlen für welche Gremien vorzunehmen sind. Die Frage der Kinderbetreuung ist in der Einladung anzusprechen.
Muster einer Einladung
Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freundinnen und Freunde,
hiermit lädt euch der Vorstand des Kreisverbandes der Partei DIE LINKE Flensburg zur diesjährigen Hauptversammlung am 31. November 2010 in das Vereinsheim „Clara Zetkin“, Liebknechtstr. 1 in Flensburg mit folgender Tagesordnung ein:
1. Konstituierung der Hauptversammlung
- Wahl der Versammlungsleitung
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Abstimmung über die Geschäftsordnung
- Wahl einer Mandatsprüfungs- und Wahlkommission
- Wahl einer Antrags- und Redaktionskommission
- Beschluss über die Stimmberechtigung von Gastmitgliedern
- Feststellung der Beschlussfähigkeit nach dem Bericht der Mandatsprüfungskommission
2. Bericht des/der Vorsitzenden und Begründung des Leitantrages
3. Aussprache
4. Wahl des Vorstandes
5. Wahl der Schlichtungskommission
6. Wahl der Rechnungsprüfer/innen
7. Beschlussfassung
8. Verschiedenes
Den Tagungsort erreicht ihr mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Hauptbahnhof mit der U-Bahnlinie 4, Ausstieg Rosa-Luxemburg-Platz. Eine Anfahrtsskizze findet sich auf der Seite www.xyz.de.
Der Vorstand schlägt vor, einen sechsköpfigen Vorstand zu wählen, eine dreiköpfige Schlichtungskommission und zwei Rechnungsprüfer/innen. Wer für eines dieser Ämter kandidieren will, hat die Gelegenheit, sich bei der Beratung der Ortsverbandsvorsitzenden am 20. November vorzustellen. Der Leitantrag für die Hauptversammlung und der Tätigkeitsbericht werden am 10. November veröffentlicht, Anträge, die bis zum 25. November bei unserer Adresse eingehen, werden für die Versammlung kopiert und ausgelegt.
Mit solidarischen Grüßen,
Maria Musterfrau im Auftrag des Kreisvorstandes
Zur konkreten Vorbereitung der Hauptversammlung
acht Wochen vorher: | Termin vereinbaren, Raum suchen und Einladung (siehe Mustereinladung) verschicken, Landesvorstand informieren, |
sechs Wochen vorher: | Beschlusstext entwerfen und mit Vorständen und BO-Vorsitzenden und/oder Fraktionsvorsitzenden abstimmen, |
vier Wochen vorher | Finden von Kandidatinnen und Kandidaten für die verschiedenen zu wählenden Ämter, |
drei Wochen vorher | Anträge und ggf. Listen mit Bewerber/innen für Ämter und Mandate verschicken, |
zwei Wochen vorher | Veröffentlichung auf der Homepage, Erstinformation an die Presse |
eine Woche vorher | Redetext vorbereiten, |
zwei Tage vorher | Pressemitteilung, |
ein bis zwei Stunden vorher | Raum einräumen und ausgestalten (Rückwand, Mikroreiter, Schild am Redepult |