Landes- und Kreisverbände
Die Partei gliedert sich laut Bundessatzung in Landesverbände. Die Gliederung entspricht der föderalen Länderstruktur der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Die Landesverbände selbst untergliedern sich in Kreisverbände, wobei für Stadtstaaten abweichende Regelungen möglich sind.