Bundesweite Zusammenschlüsse

Innerparteiliche Zusammenschlüsse können durch die Mitglieder frei gebildet werden. Sie sind keine Gliederungen der Partei. Sie können sich einen Namen wählen, welcher ihr Selbstverständnis und ihre Zugehörigkeit zur Partei zum Ausdruck bringt. (Aus der Bundessatzung.)

Folgende bundesweite Zusammenschlüsse haben ihr Wirken dem Parteivorstand angezeigt. Sie erfüllen die Kriterien nach §7(2) Satz 1 Bundessatzung:

Die Auflistung erfolgte ohne Berücksichtung der Bezeichnungen AG bzw. ArGe (Arbeitsgemeinschaft) und BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft).

Hinweis

Eine Übersicht über weitere Zusammenschlüsse, die nicht den Kriterien der Bundessatzung entsprechen und über deren Anerkennung als bundesweiter Zusammenschluss der Bundesausschuss noch nicht entschieden hat, findet sich hier.